Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
» Home » Versorgungsabgaben » Freiwillige Mitglieder
 
 
Freiwillig weiterversicherte Mitglieder

 

Versorgungsabgaben gemäß § 12 Abs. 4 der 46. Änderung der Satzung

ab 01.01.2023

Hinweis: Dies ist lediglich eine Kurzübersicht über die aktuellen Beiträge. Bitte entnehmen Sie den ausführlichen Wortlaut der Satzung.

    Beitrag
monatlich
Beitragsquotient
jährlich
a)

Übt der niedergelassene Arzt keine ärztliche Tätigkeit aus
mindestens 10 % von 1.357,80 €

135,78 € 0,1000
      gilt auch für Niedergelassene während Mutterschutz & Erziehungszeit
     
b) Praxisvertreter zahlen 18,6% aus
den angegebenen Einkünften,
mindestens 10 % von 1.357,80 €
135,78 € 0,1000
 
c)

Angestellte, nicht Niedergelassene die zur Pflichtmitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung ihres neuen Arbeitsplatzes herangezogen werden
- sofern sie einer Überleitung von bisher gezahlten Abgaben nicht zustimmen und dadurch eine Doppelmitgliedschaft besteht - zahlen auf Antrag
10 % von 1.357,80 €

135,78 € 0,1000
(für freiwillige Mitgliedschaften, die vor dem 01.01.2005 begründet  wurden)
   
d) Mitglieder nach a) - c) werden auf Antrag in die ihrer neuen Tätigkeit entsprechende Mitgliedsstufe eingruppiert.
 
e) Staatsangehörige von EU-Ländern, die in einem EU-Land berufstätig sind oder ihren ständigen Wohnsitz haben, zahlen
10 % aus 1.357,80 € =
135,78 € 0,1000
 
  zusätzliche freiwillige Abgaben bis 3.258,72 € 2,4000
  maximal mögliche Abgabe 3.394,50 € 2,5000
 
  Diese Regelung gilt auch für deutsche Staatsangehörige, sofern sie außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes berufstätig sind.


Versorgungseinrichtung
der Bezirksärztekammer Trier
Schönbornstraße 10
54295 Trier
 
Tel.
: 0651 / 170 886- 0
Fax
: 0651 / 170 886- 66
Mail
: info@ve-trier.de