Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
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Niedergelassene Ärzte und Honorarärzte

 

Versorgungsabgaben gemäß § 12 Abs. 2 der 46. Änderung der Satzung

ab 01.01.2023

Hinweis: Dies ist lediglich eine Kurzübersicht über die aktuellen Beiträge. Bitte entnehmen Sie den ausführlichen Wortlaut der Satzung.

    Beitrag
monatlich
Beitragsquotient
jährlich
a) Regelversorgungsabgabe 2.036,70 1,5000
 
  zusätzliche freiwillige Abgaben 1.357,80 € 1,0000
  maximal mögliche Abgabe 3.394,50 € 2,5000
 
b) Auf Antrag    
  möglicher Beitrag 1.357,80 1,0000
 
  möglicher Beitrag 2.036,70 € 1,5000
  möglicher Beitrag 2.715,60 € 2,0000
  maximal mögliche Abgabe 3.394,50 € 2,5000
 
c) Individuelle Versorgungsabgabe
(nur auf schriftl. Antrag möglich)
18,6 % der angegebenen Einkünfte aus Berufstätigkeit, mindestens
135,78 € 0,1000
 

Der Nachweis über die Einkünfte ist durch Vorlage einer Bescheinigung des Finanzamtes oder des Steuerberaters zu erbringen.

 
d) Ermäßigte Versorgungsabgabe für die ersten 36 Monate der Niederlassung (nur auf schriftlichen Antrag) 135,78 € 0,1000
 


Die niedrigen Versorgungsabgaben beeinflussen die Höhe der späteren Rente. Um den geeigneten Zeitpunkt für die Umstellung oder eine evtl. Nachentrichtung von Beiträgen festzulegen, sollte der regelmäßige Kontakt zu der Versorgungseinrichtung gepflegt werden.



Versorgungseinrichtung
der Bezirksärztekammer Trier
Balduinstraße 10-14
54290 Trier
 
Tel.
: 0651 / 170 886- 0
Fax
: 0651 / 170 886- 66
Mail
: info@ve-trier.de