Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
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Versorgungsabgaben ab 1. Januar 2023
 
Die Höhe der monatlichen Versorgungsabgabe entspricht dem Beitrag, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre.

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung wurde   von monatlich 7.300,00 € ab 1. Januar 2023 auf 7.300,00 € erhöht. Der Beitragssatz verbleibt weiterhin bei 18,6 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sowie   der Beitragssatz liegen ab 01.01.2023 bei:
Beitragsbemessungsgrenze: 7.300,00 €
Beitragssatz: 18,6 %
 

Das bedeutet bei einem Bruttogehalt von 7.300,- € und mehr beträgt die monatliche Versorgungsabgabe 1.357,80 €. Liegt das Bruttogehalt darunter,   sind anteilig 18,6% zu leisten.

Die Entrichtung der Versorgungsabgaben erfolgt in der Regel zum 15. jeden Monats rückwirkend für den vergangenen Monat (Bsp.: am 15. Mai für  April).
Für Mitglieder, die uns Vollmacht für das Bankeinzugsverfahren erteilt haben, werden wir Vorsorge treffen, dass die entsprechende Versorgungsabgabe zu dem jeweiligen Termin von uns abgebucht wird.

Die Zahlung von zusätzlichen Versorgungsabgaben kann bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres erfolgen. Beiträge zusätzlich zu den sogenannten Pflichtabgaben kann jeder zahlen, auch angestellte Ärzte. Jedes Mitglied kann ohne Berücksichtigung des Alters und ohne Gesundheitsprüfung die laufenden Versorgungsabgaben bis zur Höchstabgabe aufstocken.

 



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