Möglichkeit der Überleitung
Nach § 18 Absatz (6) der Satzung kann eine Überleitung der von bzw. für das Mitglied geleisteten Versorgungsabgaben an die Versorgungseinrichtung Trier sowie von Trier an eine andere auf Gesetz beruhenden Versorgungseinrichtung beantragt werden, wennSoweit die Überleitung erfolgt ist, erlöschen sämtliche Ansprüche des Arztes gegen die Versorgungseinrichtung.
Möglichkeit im Ausnahmefall gemäß § 18 Absatz (3) letzter Satz: Rückkauf
Verlässt ein Mitglied, das die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Landes hat, den Bereich der EU, und sind weniger als 60 beitragspflichtige Mitgliedschaftsmonate zurückgelegt worden, endet die Mitgliedschaft und der Rückkaufwert in Höhe von 60% der eingezahlten Versorgungsabgaben ohne Zinsen wird ohne Antrag erstattet.