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Vorgezogene Altersrente
 

Nach § 14 Absatz (3) Buchstabe b) der Satzung kann auf Antrag die Alters-rente um maximal 60 Monate, ausgehend von der Regelaltersgrenze nach Buchstabe a), vorgezogen werden. Der Abschlag als Ausgleich für diese frühere Inanspruchnahme und der damit längeren Laufzeit der Rente beträgt für jeden Monat, um den der Rentenbeginn vorgezogen wird, 0,4 %-Punkte des beim tatsächlichen Rentenbeginn erreichten Anspruchs.
Der Abschlag bei der vorgezogenen Altersrente wird auch Rentenalterfaktor genannt. Bei einer um 60 Monate vorgezogenen Rente wird ein Abschlag von 24 % bzw. ein Rentenalterfaktor von 0,76 berücksichtigt.


Jahrgang

Regelrentenalter

Frühestmögliches Rentenbeginnalter

 

Jahr

Monat

Jahr

Monat

bis 1946

65

0

60

0

1947

65

2

60

2

1948

65

4

60

4

1949

65

6

60

6

1950

65

8

60

8

1951

65

10

60

10

1952

66

0

61

0

1953

66

2

61

2

1954

66

4

61

4

1955

66

6

61

6

1956

66

8

61

8

1957

66

10

61

10

ab 1958

67

0

62

0


Der Monatsbetrag der Altersrente errechnet sich aus dem erworbenen Gesamtbeitragsquotienten multipliziert mit der Rentenbemessungsgrundlage, dem Generationenfaktor und dem Rentenalterfaktor.


Wichtig! Bitte beachten:

Eine anerkannte Schwerbehinderung hat keine begünstigende Auswirkung. Der Abschlag wird von der bis zum Rentenbeginn erworbenen Rentenanwartschaft errechnet und nicht von der in der jährlichen Mitteilung ausgewiesenen voraussichtlichen Altersrente mit Vollendung des Regelrentenalters. Außerdem besteht der Abschlag für die gesamte Dauer des Rentenbezugs und entfällt nicht mit Erreichen des Regelrentenalters.
Wurde die Mitgliedschaft im System der berufsständischen Versorgung nach dem 31.12.2011 erworben, kann die Altersrente frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt werden.


Beispiele zur Berechnung des Abschlags bzw. Rentenalterfaktors für die vorgezogene Altersrente:

Ein Mitglied, geboren am 01.01.1952, kann regulär mit Vollendung des 66. Lebensjahres zum 01.01.2018 in Rente gehen oder frühestens mit Vollendung des 61. Lebensjahres zum 01.01.2013 die vorgezogene Rente beantragen.

Also ergibt sich bei einem Rentenbeginn zum 01.01.2017 (1 Jahr vorgezogen) ein Abschlag von 4,8 % und der Rentenalterfaktor lautet 0,9520.
Berechnung Abschlag und Rentenalterfaktor:
100 – 4,8 % (12 Monate x 0,4 % pro Monat) = 95,2 : 100 = 0,9520

Bei einem Rentenbeginn zum 01.01.2015 (3 Jahre vorgezogen) beträgt die Summe der Abschläge 14,4 % und der Rentenalterfaktor ist 0,856.
Ermittlung Abschlag und Rentenalterfaktor:
100 – 14,4 (36 Monate x 0,4 % pro Monat) = 85,6 : 100 = 0,856

Bei Rentenbeginn zum 01.06.2014 (3 Jahre + 7 Monate vorgezogen) beläuft sich die Summe der Abschläge auf 17,2 % und der Rentenalterfaktor ist 0,8280.
 

 



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