Nach § 14 Absatz (3) Buchstabe b) der Satzung kann auf Antrag die Alters-rente um maximal 60 Monate, ausgehend von der Regelaltersgrenze nach Buchstabe a), vorgezogen werden. Der Abschlag als Ausgleich für diese frühere Inanspruchnahme und der damit längeren Laufzeit der Rente beträgt für jeden Monat, um den der Rentenbeginn vorgezogen wird, 0,4 %-Punkte des beim tatsächlichen Rentenbeginn erreichten Anspruchs.
Der Abschlag bei der vorgezogenen Altersrente wird auch Rentenalterfaktor genannt. Bei einer um 60 Monate vorgezogenen Rente wird ein Abschlag von 24 % bzw. ein Rentenalterfaktor von 0,76 berücksichtigt.
Jahrgang |
Regelrentenalter |
Frühestmögliches Rentenbeginnalter |
||
|
Jahr |
Monat |
Jahr |
Monat |
bis 1946 |
65 |
0 |
60 |
0 |
1947 |
65 |
2 |
60 |
2 |
1948 |
65 |
4 |
60 |
4 |
1949 |
65 |
6 |
60 |
6 |
1950 |
65 |
8 |
60 |
8 |
1951 |
65 |
10 |
60 |
10 |
1952 |
66 |
0 |
61 |
0 |
1953 |
66 |
2 |
61 |
2 |
1954 |
66 |
4 |
61 |
4 |
1955 |
66 |
6 |
61 |
6 |
1956 |
66 |
8 |
61 |
8 |
1957 |
66 |
10 |
61 |
10 |
ab 1958 |
67 |
0 |
62 |
0 |
Der Monatsbetrag der Altersrente errechnet sich aus dem erworbenen Gesamtbeitragsquotienten multipliziert mit der Rentenbemessungsgrundlage, dem Generationenfaktor und dem Rentenalterfaktor.
Wichtig! Bitte beachten:
Eine anerkannte Schwerbehinderung hat keine begünstigende Auswirkung. Der Abschlag wird von der bis zum Rentenbeginn erworbenen Rentenanwartschaft errechnet und nicht von der in der jährlichen Mitteilung ausgewiesenen voraussichtlichen Altersrente mit Vollendung des Regelrentenalters. Außerdem besteht der Abschlag für die gesamte Dauer des Rentenbezugs und entfällt nicht mit Erreichen des Regelrentenalters.
Wurde die Mitgliedschaft im System der berufsständischen Versorgung nach dem 31.12.2011 erworben, kann die Altersrente frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt werden.
Beispiele zur Berechnung des Abschlags bzw. Rentenalterfaktors für die vorgezogene Altersrente:
Ein Mitglied, geboren am 01.01.1952, kann regulär mit Vollendung des 66. Lebensjahres zum 01.01.2018 in Rente gehen oder frühestens mit Vollendung des 61. Lebensjahres zum 01.01.2013 die vorgezogene Rente beantragen.