Aktuelles
Hinweis für Poolärztinnen/-ärzte im Bereitschaftsdienst der KV RLP
Seit dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungs-
pflicht in elektronischer Form gestellt werden (sogenannter eBefreiungsantrag)!
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Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
Die Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Träger der Versorgungseinrichtung ist die Bezirksärztekammer Trier. Die Versorgungseinrichtung führt das Siegel der Bezirksärztekammer Trier mit dem Zusatz „Versorgungseinrichtung“.
Die Organe der Versorgungseinrichtung sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat. Beide Gremien setzen sich ausschließlich aus Mitgliedern und Rentnern der Versorgungseinrichtung zusammen. Wichtige Sitzungstermine sind im Downloadbereich unter "Nützliche Hinweise" abrufbar. Während die Sitzungen des Verwaltungsrats nicht öffentlich sind, steht die Hauptversammlung interessierten Mitgliedern und Rentnern unseres Versorgungswerkes offen.
In Deutschland haben Ärzte die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen und stattdessen ausschließlich über berufsständische Versorgungswerke für ihr Alter vorzusorgen. Die Versorgungseinrichtungen unterliegen nicht den gesetzlichen Vorschriften der Deutschen Rentenversicherung Bund, sondern den Bestimmungen ihrer eigenen Satzung. Die aktuelle Satzung der Versorgungseinrichtung Trier steht als Download zur Verfügung, zusätzlich sind frühere Versionen abrufbar. Seit der Einführung des Heilberufsgesetzes im Januar 2015 ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz in Mainz als Aufsichtsbehörde für die Versorgungseinrichtung zuständig. Als Versorgungseinrichtung übernehmen wir die Alters- und Hinterbliebenenversorgung für das Gebiet der Bezirksärztekammer Trier, das die Stadt Trier, den Kreis Trier-Saarburg sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel umfasst. Das Vermögen der Versorgungseinrichtung ist Sondervermögen der Bezirksärztekammer Trier und wird gemäß den Bestimmungen der Satzung verwaltet.
Unser Standort
Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier
Schönbornstraße 10
54295 Trier
Aktuelles
Hinweis für Poolärztinnen/-ärzte im Bereitschaftsdienst der KV RLP
Bitte beachten Sie unsere Information unter dem Menüpunkt "Downloads/Nützliche Hinweise/Poolärztinnen/-ärzte im Bereitschaftsdienst der KV RLP"
Jahresrundschreiben der Vorsitzenden
Das aktuelle Jahresrundschreiben finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads/Rundschreibenarchiv" oder direkt per Button unter diesem Text.
Befreiungsantrag DRV
Seit dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungs-
pflicht in elektronischer Form gestellt werden (sogenannter eBefreiungsantrag)!
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Downloadbereich und aktuelle Links
In unserem Downloadbereich stehen aktuelle Jahresrundschreiben sowie weitere wichtige Formulare, wie z. B. die aktuelle Satzung und zusätzliche Hinweise, zum Download bereit.